Besonderer Stellenwert bei der Arbeit der hessischen Justiz
Eva Kühne-Hörmann erklärte hierzu: „Am 27. Januar 1945 wurde das Konzentrationslager Auschwitz-Birkenau befreit. Für mich ist nach wie vor unvorstellbar, welche schrecklichen Bilder die Soldaten in dem Todeslager gesehen haben müssen. Bilder, die von dem schrecklichen Leid zahlreicher Menschen zeugen, die in Auschwitz ihr Leben lassen mussten oder das Glück hatten zu überleben. Diese Bilder stehen aber auch stellvertretend für alle anderen Opfer des nationalsozialistischen Gewaltregimes während der dunkelsten Jahre Deutschlands. Die nachfolgenden Generationen haben die Pflicht, diese Ereignisse niemals zu vergessen und dafür Sorge zu tragen, dass so etwas nie wieder passiert.“
Weiterhin führte die Justizministerin aus: „Der Schutz jüdischen Lebens vor Ausgrenzung, Beleidigungen und Gewalttaten aber auch die Verfolgung von antisemitisch motivierten Straftaten nehmen bei der Arbeit der hessischen Justiz einen besonderen Stellenwert ein. Ich habe mich daher für eine Änderung des Strafgesetzbuchs eingesetzt, dass antisemitische Tatmotive von Straftätern ausdrücklich strafschärfend berücksichtigt werden. Außerdem haben wir in Hessen mit der Initiative ‚KeineMachtdemHass‘ eine Kooperation ins Leben gerufen, die auf vielen Wegen erfolgreich Hass und Hetze im Internet bekämpft. Dies ist besonders wichtig, denn gerade in der letzten Zeit hat sich in Deutschland eine beängstigende Gesprächskultur entwickelt, bei der hemmungslose und verletzende Äußerungen gerade gegen Jüdinnen und Juden vermeintlich salonfähig wurden.“
Wichtiges Anliegen für die Gesellschaft
Eva Kühne-Hörmann fügte abschließend hinzu: „Sehr froh und dankbar bin ich zudem, dass wir bei dieser wichtigen Arbeit Unterstützung durch Frau Christina Kreis bekommen. Frau Kreis ist nicht nur stellvertretende Generalstaatsanwältin und steht daher in unmittelbarem Kontakt zu unseren Spezialisten bei der Bekämpfung von Hass und Hetze im Netz, der Zentralstelle zur Bekämpfung von Internetkriminalität (ZIT) bei der Generalstaatsanwaltschaft, sondern sie ist auch seit dem letzten Jahr die Antisemitismusbeauftragte der hessischen Justiz.“
„Auch 76 Jahre nach der Befreiung des Konzentrationslagers Auschwitz ist die Bekämpfung von Antisemitismus ein wichtiges Anliegen für die Gesellschaft und die Strafverfolgungsbehörden. Aus der Geschichte erwächst für uns heute die Verantwortung, Antisemitismus und Ausgrenzungen entgegenzutreten und ein Vergessen und Verharmlosen der Gräueltaten zu verhindern“, so die Antisemitismusbeauftragte Christina Kreis, die weiter ausführte: „Neben dem aktiven Eintreten für ein friedliches und respektvolles Zusammenleben in der Gesellschaft muss die konsequente Verfolgung von Straftaten mit antisemitischer Motivation unser Auftrag sein. Dem ist die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main in besonderem Maße durch ihren früheren Leiter, Generalstaatsanwalt Fritz Bauer und die Frankfurter Auschwitz-Prozesse verpflichtet, die ein Synonym für die gesellschaftliche und strafrechtliche Auseinandersetzung mit den Taten des Nationalsozialismus geworden sind."