Sollten die Inzidenzen in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt sieben Tage in Folge über die 50-Marke steigen, kommt es vor Ort zu kreisgenauen Verschärfungen. Sollte das Infektionsgeschehen klar eingrenzbar sein, werden gezielte Hotspot-Maßnahmen ergriffen. Ab einer Inzidenz höher 100 greifen weitergehende Maßnahmen entsprechend des Eskalationskonzepts. Dazu zählen bspw. verschärfte Kontaktregeln und eine erneute Ausweitung der Maskenpflicht.
Weiterführende Informationen
Das Infektionsgeschehen in Hessen ist in den vergangenen Wochen stark und kontinuierlich zurückgegangen. Landesweit liegt der Inzidenzwert bei 9,2. Neun Landkreise unterschreiten die Schwelle von 5 Neuinfektionen.
Die Belegungszahlen der Krankenhäuser und Intensivstationen mit Covid-19-Patientinnen und -Patienten ist ebenso stark zurückgegangen. Auch die Todeszahlen im Zusammenhang mit einer Corona-Infektion sind deutlich gefallen.
Zugleich hat die Zahl der geimpften Personen zugenommen. Mehr als 50 Prozent der Hessinnen und Hessen sind mindestens einmal geimpft worden und haben damit bereits einen gewissen Schutz vor schweren Krankheitsverläufen erhalten. Fast 30 Prozent haben bereits den vollen Impfschutz erhalten.
Hinzu kommt, dass die sommerlichen Temperaturen zu vermehrten Aufenthalten und Aktivitäten im Freien führen. Schnell- und Selbsttests als Negativnachweise sind mit guter Genauigkeit in der Lage festzustellen, ob eine Person aufgrund einer akuten SARS-CoV-2-Infektion aktuell ansteckend ist. Sie können in zahlreichen Situationen eine zusätzliche Sicherheit bieten, etwa bei der Inanspruchnahme von Dienstleistungen, in Gaststätten oder Schulen.
Die Hessische Landesregierung hat bereits im Mai 2021 nach einer langen Lockdown-Phase, die von umfassenden Einschränkungen des öffentlichen Lebens geprägt war, einen ersten Teil der angeordneten Beschränkungen zurückgenommen und im Bereich der Kontakt- und Betriebsbeschränkungen in ein schrittweises an die Entwicklung der Inzidenzwerte gekoppeltes Lockerungskonzept überführt. Diese ersten Lockerungen haben sich gerade auch angesichts der weiterhin stark gefallenen Neuinfektionszahlen bewährt.
Die Pandemie ist aber noch nicht vorbei. Insbesondere im Hinblick auf die zunehmende Verbreitung der zuerst in Indien aufgetretenen Delta-Variante des SARS-CoV-2-Virus besteht weiterhin Anlass zur Sorge. An einer Reihe der bisherigen Beschränkungen wird daher auch weiterhin festgehalten.
Im Zuge der Neuregelung werden dabei die Regelungen der Corona-Einrichtungsschutzverordnung und der Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung zusammengefasst und in eine einzige und übersichtliche Coronavirus-Schutzverordnung überführt.
Die Regelungen zu den Kontaktbeschränkungen in der Öffentlichkeit werden aufgehoben und durch einen Appell zu einem verantwortungsvollen Verhalten in der Pandemie ersetzt. Jede Person ist angehalten, sich so zu verhalten, dass sie sich und andere keinen vermeidbaren Infektionsgefahren aussetzt. Bei Begegnungen mit Risikopersonen ist besondere Vorsicht geboten. Es wird empfohlen überall Masken zu tragen, wo Abstände nicht eingehalten werden können. Personen, die noch nicht geimpft oder genesen sind, sollten sich regelmäßig testen lassen.
Der Einrichtungsschutz etwa von Krankenhäusern, Kindertagesstätten und Schulen wird in den jeweiligen Bereichen auf die aktuelle pandemische Situation neu abgestimmt. Dabei spielen der bisher auch schon verfolgte Dreiklang von Negativnachweis, Maskenpflicht und Kontaktnachverfolgungsmöglichkeit eine besondere Rolle.
Auch der unterschiedlichen infektiologischen Gefahr, die von Innenräumen ausgeht, wird Rechnung getragen. In diesem Zusammenhang wird etwa auch die Möglichkeit zur Durchführung von Veranstaltungen, die Sportausübung sowie der Betrieb von Kultur- und Freizeiteinrichtungen, Gaststätten, Übernachtungsbetrieben, Dienstleistungsbetrieben, Clubs, Diskotheken und Prostitutionsstätten mit angemessenen Auflagen versehen. An der bisher schon angeordneten Quarantänepflicht aufgrund eines positiven Testergebnisses wird festgehalten.