„Die Schuldenberichte 2018 und 2019 sind ohne Beanstandungen durch den Hessischen Rechnungshof geblieben und im Landesschuldenausschuss beraten worden. Erstmals konnten parallel zwei Schuldenberichte behandelt werden. Die Berichte haben nun gewissermaßen ein Jahr aufgeholt. Die damit verbundene zusätzliche Arbeit für alle Beteiligten hat sich gelohnt. Nun kann die Prüfung noch zeitnäher nach Abschluss der Kreditaufnahme eines Haushaltsjahres erfolgen“, sagte Hessens Finanzminister Michael Boddenberg. Anlass war die heutige Sitzung des Haushaltsausschusses sowie die nun erfolgte Veröffentlichung der Schuldenberichte 2018 und 2019. Der Landesschuldenausschuss hatte die Berichte zuvor in einer erstmals als Videokonferenz abgehaltenen Sitzung am 18.Dezember beraten. Zwischen Sitzung und Veröffentlichung der Berichte durch den Rechnungshof vergeht stets einige Zeit.
Vorgaben eingehalten
„Auch 2018 und 2019 wurden wieder aller haushaltsrechtlichen Vorgaben eingehalten. Das bestätigen die Schuldenberichte“, erläuterte Boddenberg.
Der Landesschuldenausschuss tagt unter dem Vorsitz des Präsidenten des Hessischen Rechnungshofes. Er ist mit je einem Vertreter aller Landtagsfraktionen besetzt. Hessen ist eines der wenigen Bundesländer, das die Verwaltung seiner Schulden durch einen unabhängigen Schuldenausschuss kontrollieren lässt – und das bereits seit 1952. Der Ausschuss prüft jährlich die Kreditaufnahme, den Derivateeinsatz und die Schuldenverwaltung und berät über den Landesschuldenbericht des Hessischen Rechnungshofs, der vom Landtag bestätigt werden muss.
Auch der im Dezember vom Rechnungshof vorgestellte Bericht zum Derivateeinsatz wurde im Landesschuldenausschuss ausführlich besprochen. Er wurde zudem im heute tagenden Haushaltsausschuss erörtert. Hessen setzte seit 1992 Derivate ein. Seit der Umsetzung einer Zinssicherungsstrategie 2014 wird auf Derivate verzichtet. Ein weiterer Einsatz ist, abgesehen von dem auch vom Rechnungshof benannten Ausschluss einer Negativverzinsung der Derivate, nicht vorgesehen. Boddenberg begrüßte daher einen von den Regierungsfraktionen eingebrachten Änderungsantrag für den Haushalt, den Umgang mit Derivaten betreffend: „Der Vorschlag der Regierungsfraktionen greift auf, was in der Kreditverwaltung des Landes seit Jahren Praxis ist. Den weitgehenden Verzicht auf Derivate nun auch gesetzlich festzuschreiben, ist konsequent und richtig. Ich unterstütze diesen Vorschlag, der zudem Empfehlungen des Rechnungshofs umsetzt, ausdrücklich.“
Im Kreditmanagement des Landes Hessen wurden aufgrund des Rückgangs des Zinsniveaus seit 2013 bislang Zinsersparnisse in Höhe von rund 2,7Milliarden Euro realisiert. Auch das wirtschaftliche Ergebnis bereits beendeter Derivate ist positiv und liegt seit 2009 bei 304,5Millionen Euro.