Die beiden Juristen unterstützten den damaligen Generalstaatsanwalt Fritz Bauer bei der Aufarbeitung der nationalsozialistischen Verbrechen in Deutschland.
„Der Auschwitz-Prozess und die Verfolgung der Euthanasie-Verbrechen sorgten dafür, dass das unsägliche Leid und die unmenschlichen Gräueltaten des nationalsozialistischen Regimes in das Bewusstsein der deutschen Nachkriegsöffentlichkeit gelangten. Im Auschwitz-Prozess ging es nicht allein, wie sonst in einem Strafprozess, um einen aufzuklärenden Sachverhalt. Im Auschwitz-Prozess ging es um ein monströses Menschheitsverbrechen und die Abwesenheit von Menschlichkeit über viele Jahre. Auch die Euthanasie-Verfahren deckten unbeschreibliche Gräueltaten der nationalsozialistischen Vernichtungsmaschinerie auf“, sagte Ministerpräsident Boris Rhein am Mittwoch in Wiesbaden und ergänzte: „Mit Akribie, herausragendem Engagement und konsequenter Beharrlichkeit haben Warlo und Wiese für Gerechtigkeit gekämpft, sichtbar gemacht und dazu beigetragen, dass die Verantwortung für die Menschheitsverbrechen immer im kollektiven Gedächtnis bleibt. Dafür danke ich Herrn Warlo und Herrn Wiese im Namen der gesamten Landesregierung.“
Große, prägende Vorbilder
Justizminister Roman Poseck ergänzte: „Es freut mich besonders, dass heute zwei ehemalige Staatsanwälte der hessischen Justiz mit dem Hessischen Verdienstorden geehrt werden, die in Schlüsselprozessen der deutschen Rechtsgeschichte für die Aufarbeitung von NS-Verbrechen gekämpft haben. Herr Warlo war maßgeblich an der juristischen Aufarbeitung der systematischen Ermordung von Menschen mit Behinderungen während der Zeit des Nationalsozialismus beteiligt. Herr Wiese wurde 1962 von Fritz Bauer damit beauftragt, die Anklageschrift gegen 23 Männer im Frankfurter Auschwitz-Prozess zu verfassen. Beide Prozesse sind von historischem Ausmaß und zählen heute neben dem Nürnberger Prozess zu den wichtigsten Verfahren gegen NS-Verbrecher vor deutschen Gerichten. Johannes Warlo und Gerhard Wiese sind große und prägende Vorbilder für das Selbstverständnis der heute in der Justiz Tätigen.“